Alle 90 Tage wird Ihre E-Card benötigt

Durch das Auslaufen der covidbezogenen Ausnahmeregelung, die den Zugriff auf ELGA ohne e-card-Steckung geregelt hat, gelten mit Stichtag 01.01.2023 wieder die im Gesundheitstelematikgesetz definierten Zugriffsbeschränkungen.

Was bedeutet das?

Im Genaueren heißt das, dass Ordinationen und Apotheken für die Nutzung von ELGA (im Sinne des Patienten) wieder die originale Patienten e-card benötigen.

Daher sind folgende Fristen zu beachten, damit Ihnen der Zugriff zu den folgenden ELGA-Diensten gewährt wird:

e-Medikation und e-Befunde

Sie haben 90 Tage Zugriff auf e-Medikation und e-Befunden, wenn Ihre persönliche e-card in der Ordination gesteckt wurde. Erfolgt vor Ablauf der 90-tägigen Frist eine erneute e-card-Steckung, dann können Sie weiterhin auf die Dienste zugreifen. Findet nach Ablauf der 90 Tage keine Steckung Ihrer e-card statt, so läuft auch Ihr Zugriff auf die e-Medikation und e-Befunde ab.

e-Impfpass

Nach Steckung Ihrer e-card in der Ordination, können Sie innerhalb von 28 Tagen ab der Steckung auf den e-Impfpass zugreifen.

Apotheken

Bitte legen Sie bei jedem Apothekenbesuch Ihre e-card vor, denn diese wird für den Abruf der gespeicherten Privat- und Kassenrezepte benötigt. Nur mit Angabe des Namens, Sozialversicherungsnummer und Geburtsdatum wird der Apotheke nicht mehr den vollen Zugriff auf die e-Medikation ermöglicht.

Warum ist das notwendig?

Anhand der unten angeführten Beispiele möchten wir Ihnen zeigen, weswegen alle 90 Tage eine e-card-Steckung zu erfolgen hat:

  • Ein Facharzt hat Ihnen ein Medikament verordnet und dies in ELGA gespeichert. Damit Sie das Medikament auch bei Ihrem Hausarzt bestellen können, muss Ihre e-card beim Hausarzt gesteckt werden. Dadurch wird es ermöglicht, auf Ihre elektronische Gesundheitsakte zuzugreifen und Ihnen das Medikament weiter zu verordnen.
  • Ist Ihr Hausarzt auf Urlaub und müssen Sie daher Ihre Medikamente beim Vertretungsarzt bestellen? – Damit der vertretende Hausarzt Ihnen Ihre Medikamente weiterverordnen kann, muss zunächst eine e-card-Steckung erfolgen, womit der Vertretungsarzt über ELGA Einsicht in Ihre wiederkehrenden Medikamentenverordnungen hat.
  • Sie machen gerade Urlaub und müssen kurzfristig einen neuen Arzt aufsuchen. Mit dem Stecken Ihrer e-card kann der jeweilige Arzt auf Ihre e-Medikation und e-Befunde zugreifen und dies schafft eine schnelle Einführung von Behandlungsmaßnahmen durch das Vorhandensein Ihrer Dauermedikation und relevanten Vorbefunden.

Selbstverständlich gilt für den Zugriff auf die ELGA-Dienste die Voraussetzung, dass Sie bei ELGA sind und keine Abmeldung erfolgt ist. Von dieser Regelung ausgenommen sind die Abrechnung von Leistungen und die Ausstellung von e-Rezepten, diese sind weiterhin auch mit der o-card möglich. Auch wenn das e-Rezept keine ELGA-Anwendung ist, ist es verpflichtend Rezepte in die e-Medikation einzutragen, welches wiederum das Stecken der e-card erfordert.

Ihr Primärversorgung Josefstadt